Tarifordnung für CarSharing Wendlingen
Stand: 01.08.2024
1. Ökologie und Mobilität Wendlingen e.V. erstellt monatliche Abrechnungen
auf Basis der Eintragungen in den Fahrtenbüchern.
2. Unabhängig vom Fahrzeugtyp wird eine Kilometerpauschale von 0,48 € berechnet.
3. Für die Abrechnung angesetzt werden:
a) die gefahrenen Kilometer.
b) pro angefangener ¼ Stunde der tatsächlichen Ausleihdauer, 1 Kilometer.
Nachtstunden zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr werden nicht berechnet.
Abgerechnet wird die höhere Kilometerzahl aus a) oder b).
Diese wird mit der unter 2. festgelegten Kilometerpauschale multipliziert.
c) Der fällige Gesamtbetrag wird, in der Regel im Lastschriftverfahren,
monatlich vom Verein eingezogen.
4. Jahresabrechnung – Zum Ende des Kalenderjahres wird eine Jahresabrechnung
durchgeführt: Alle Kosten von CarSharing Wendlingen, inklusive dem Wertverlust der
Fahrzeuge (geschätzter Zeitwert), werden den abgerechneten Kilometern gegenüber-
gestellt. Die abgerechneten Kilometerpauschalen werden dann rückwirkend an die
tatsächlichen Kosten angepasst. Damit bleibt das Grundkapital (Summe der Kautionen)
dauerhaft erhalten. Das bedeutet, der entstandene Überschuss oder Verlust wird
entsprechend der abgerechneten Kilometer auf die Nutzer/innen verteilt.
5. Die tatsächlichen Kosten setzen sich zusammen aus allen im Zusammenhang mit
CarSharing Wendlingen entstandenen Kosten und dem geschätzten Wertverlust der
Fahrzeuge. Das sind unter anderen - Benzin- und Betriebsstoffkosten - Inspektions-
und Werkstattkosten - Kfz-Steuer und Versicherungen - Verwaltungs- und Personalkosten -
Mieten, Beiträge und Gebühren
6. Die Höhe der Kaution beträgt für Familien und Einzelmitglieder 1000,-- €. Für juristische
Personen kann Ökologie und Mobilität Wendlingen e.V. bedarfsorientiert eine höhere
Kaution festsetzen.
7. Weitere Bearbeitungsgebühren
- pro Strafzettel 5 €
- verlorener Schlüssel 20 €
- Kostenpauschale Versicherungsfall 500 €